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Der Kirchenverwaltung obliegen nach Maßgabe der kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Finanzierung der ortskirchlichen Bedürfnisse ("bona temporalia"= zeitliche Güter)

Dies bedeutet vor allem:

  • Erstellung und Durchführung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung der Kirchenstiftung 
  • Beantragung der Zuschüsse
  • Verwaltung der Finanzen
  • Entscheidungen in den Personalangelegenheiten der Kirchenstiftung
  • Erhaltung der Bausubstanz
  • Ausstattung der Kirche und des übrigen Pfarrzentrums

 

Die Wahlperiode der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre.


Vorsitzende der Kirchenverwaltungen (Kirchenpfleger)

St. Vitus Erling: Werner Strauß

St. Pankratius Frieding: Eveline Schaumberger

St. Johannes Baptist Machtlfing: Walter Plank