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Der Kirchenverwaltung obliegen nach Maßgabe der kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Finanzierung der ortskirchlichen Bedürfnisse ("bona temporalia"= zeitliche Güter)

Dies bedeutet vor allem:

  • Erstellung und Durchführung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung der Kirchenstiftung 
  • Beantragung der Zuschüsse
  • Verwaltung der Finanzen
  • Entscheidungen in den Personalangelegenheiten der Kirchenstiftung
  • Erhaltung der Bausubstanz
  • Ausstattung der Kirche und des übrigen Pfarrzentrums

 

Die Wahlperiode der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre.


Kirchenverwaltung St. Vitus Erling

Werner Strauß (Kirchenpfleger)
Claudia Schöttl
Sebastian Reiser


Kirchenverwaltung St. Johannes Baptist Machtlfing

Walter Plank (Kirchenpfleger)
Johannes Ortner
Gislinde Biber
Michael Jocher
Doris Sontheim


Kirchenverwaltung St. Pankratius Frieding

Eveline Schaumberger (Kirchenpflegerin)
Anna Elisabeth Neppel
Angelika Kaiser