Der Kirchenverwaltung obliegen nach Maßgabe der kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Finanzierung der ortskirchlichen Bedürfnisse ("bona temporalia"= zeitliche Güter)
Dies bedeutet vor allem:
- Erstellung und Durchführung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
der Kirchenstiftung und des Kindergartens - Beantragung der Zuschüsse
- Erhebung des Kirchgeldes und der Gebühren im Kindergarten
- Verwaltung der Finanzen
- Entscheidungen in den Personalangelegenheiten der Kirchenstiftung
und des Kindergartens - Erhaltung der Bausubstanz
- Ausstattung der Kirche und des übrigen Pfarrzentrums
Die Wahlperiode der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre.